Die Stiftung
Die Stiftung unterstützt die Lautsprache
«Die Stiftung bezweckt die Förderung, Betreuung und Schulung sowie die berufliche gesellschaftliche und kulturelle Eingliederung von Menschen mit einer Hörbehinderung. Die Stiftung kann alle diesem Zweck dienenden Massnahmen unterstützen» (Auszug Urkunde).
Die Stiftung hilft hörbehinderten Personen bei der Verbesserung der Lautsprache direkt und unterstützt deshalb keine anderen Organisationen. Sie finanziert sich aus Spenden und Erträgen aus dem Stiftungsvermögen. Spenden sind steuerlich absetzbar. Der Stiftungsrat setzt sich aus Pädagogen, Betroffenen und Eltern von Hörgeschädigten zusammen.
Stiftungsrat
Patrick Röösli, Präsident
Susann Schmid-Giovannini, Vizepräsidentin
Mirjam Stritt, Aktuarin
Peter Casanova, Finanzen
Helena Diethelm von Burg
Revisionsstelle
Balmer Etienne AG
Kauffmannweg 4
6003 Luzern
Aufsichtsbehörde
Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA)
Stiftungsrat
Geschichte
Die «Stiftung für hörgeschädigte Kinder» wurde 1973 von Eltern gegründet, deren hörgeschädigte Kinder durch frühe Erfassung, Therapie, Beratung und intensiver Mitarbeit der Eltern so gut gefördert waren, dass sie bei Erreichen des Schulalters über eine reiche Lautsprache verfügten und sich ohne Hemmungen mit ihrem hörenden Umfeld verständigen konnten.
Damit diese Kontakte und die Förderung der Kinder weiterhin so durchgeführt werden konnten, bestanden die Eltern auf einer Schulung in einer normalhörenden Gesellschaft. Mit Zustimmung der Behörden wurden in Meggen Schulräume gemietet und im August 1973 begannen acht Schüler ihre Schulzeit im dortigen Schulhaus Hofmatt 2.
Die Integration begann am Pausenhof, gefolgt von gemeinsamen Deutschstunden, Teilnahme am Turnunterricht, der Handarbeit und des Werkunterrichtes. Langsam konnten auch Schüler einzeln am Unterricht der Regelschüler in den Fächern teilnehmen, in denen sie besonders gut waren. Der nächste Schritt war die volle Integration in Regelklassen in Meggen, bei gleichzeitiger Begleitung durch die Therapeutin der Stiftung. Sobald ein Schüler diese meisterte, wurde seine Versetzung in die Regelschule an seinem Wohnort beantragt. Die Schule wurde bekannt, es kamen mehr und mehr Kinder, und neben der Unterstufe wurde auch eine Sekundarstufe nötig. Eine Frühberatungsstelle und Spielgruppe kamen ebenfalls dazu.
Dank der Möglichkeit einer Cochlea Implantation konnten die meisten Kinder bereits während der Früherziehung ihr Hören und Sprechen so gut entwickeln, dass eine Einschulung in Regelkindergärten und Regelschulen im entsprechenden Alter möglich wurde. Die Schule in Meggen als Zwischenlösung war nicht mehr nötig und schloss nach 25 erfolgreichen Jahren ihre Tore. Die Beratungsstelle blieb noch bis Juni 2014 erhalten.
Die Stiftung nannte sich von nun an „Stiftung für Hörgeschädigte“ und trägt diesen Titel auch heute noch. Sie ist weiterhin tätig und hilft lautsprachlich kommunizierenden Menschen mit einer Hörbehinderung mit Rat und Tat.