Gesuche

Wem und wie hilft die Stiftung?

«Die Stiftung bezweckt die Förderung, Betreuung und Schulung sowie die berufliche gesellschaftliche und kulturelle Eingliederung von Menschen mit einer Hörbehinderung. Die Stiftung kann alle diesem Zweck dienenden Massnahmen unterstützen.» (Auszug Urkunde)

Die Stiftung unterstützt Einzelpersonen mit einer Hörbeeinträchtigung, welche lautsprachlich kommunizieren. Sie hilft Personen direkt und unterstützt deshalb keine anderen Organisationen.

Einige ausgewählte Hilfeleistungen der Stiftung aus den letzten Jahren:

  • Zuschüsse an Aus- und Weiterbildungen
  • Unterstützung von Kursangeboten zu Fachthemen 
  • Finanzierungen von einem zweiten Cochlear Implantat, welches von der IV nicht finanziert wurde.
  • Beiträge an die Audiopädagogik in einem rechtlichen Streitfall

 Wie stelle ich ein Gesuch?

Projekte welche die Förderkriterien erfüllen können per email eingereicht werden. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kontaktangaben und Bankverbindung
  • Begleitschreiben als PDF
  • Projektbeschrieb als PDF
  • Finanzierungsplan als PDF

Nach erfolgreicher Einreichung wird eine automatische Empfangsbestätigung gesendet. 

Der Stiftungsrat prüft die Unterlagen und trifft gegebenenfalls weitere Abklärungen. Sobald er einen Entscheid getroffen hat, teilt er dies schriftlich mit. Ein Entscheid folgt in der Regel innerhalb eines Quartals. Bei einer allfälligen Absage ist keine Anfechtung möglich.

Gesuch einreichen an Patrick Röösli, Präsident: patrick.roeoesli@stiftunghoergeschaedigte.ch